Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter https://schuhb.blogs.uni-hamburg.de/ veröffentlichte Website der Universität Hamburg.

Im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hamburgischen Behindertengleichstellungsgesetzes (nachfolgend bezeichnet als HmbBGG) sowie der Hamburgischen Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (nachfolgend bezeichnet als HmbBITVO) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus Paragraph 1 HmbBITVO in Verbindung mit den Paragraphen 3 Absätze 1 bis 4 und Paragraph 4 der BITV des Bundes, die auf der Grundlage von Paragraph 11 HmbBGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 23.01.2025 durchgeführten Selbstbewertung durch Dr. Marie-Luise Schütt.

Die allgemeine technische Überprüfung der Barrierefreiheit nach BITV 2.0 für das Basis-Blog UHH Blog Theme 2 (https://schuhb.blogs.uni-hamburg.de) wurde von dem unabhängigen Anbieter BITV CONSULT geprüft. Das Prüfergebnis vom 15.04.2020 bescheinigt eine gute Zugänglichkeit (94,23%).

Folgende Erfolgskriterien werden nach der Norm BITV 2.0 aktuell nicht erfüllt:

  • Alternativtexte für Bedienelemente (1.1.1a )
  • Aktuelle Position des Fokus deutlich (2.4.7a)
  • Korrekte Syntax (4.1.1a)

Die Prüfung der weiteren Inhalte und Funktionen des Weblogs https://schuhb.blogs.uni-hamburg.de/, das auf Basis des UHH Blog Theme 2 erstellt wurde, erfolgte zusätzlich durch WAVE. Geprüft wurden Texte auf den Weblog-Seiten, Dateien wie z.B. PDFs, Video-Dateien, Plugins. 

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehenden Inhalte und Funktionen des Weblogs sind aktuell nicht barrierefrei.

Barriere: Die Inhalte des interaktiven H5P-Inhalts Agamotto sind eingeschränkt zugänglich.

  • Beschreibung: Die Tastaturbedienung von Agamotto funktioniert nur zufriedenstellend und ist eingeschränkt, z.B. sind die Pfeiltasten zur Navigation auf der Bildleiste zu verwenden. Der Alternativtext und der für alle sichtbare Text zum Bild werden direkt hintereinander vorgelesen
  • Alternative: Die Alternativtexte zu den Bildern sind als barrierefreies PDF beigefügt.

Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 23.01.2025 erstellt und zuletzt am 23.01.2025 überprüft.

Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback Ansprechpartnern

Sind Ihnen schwere Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer https://schuhb.blogs.uni-hamburg.de/ Website aufgefallen?

Dann können Sie uns gerne per Post oder E-Mail kontaktieren:

Dr. Marie-Luise Schütt, Bogenallee 11, 20144 Hamburg

marie-luise.schuett@uni-hamburg.de

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach Paragraph 13 a HmbBGG wenden. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Zurzeit übernimmt die Ombudsstelle der Senatskanzlei die Tätigkeiten der noch einzurichtenden Schlichtungsstelle.

Kontaktmöglichkeiten

E-Mail: ombudsstelle.barrierefreie-it@sk.hamburg.de
Telefonische Sprechzeiten
Telefon: +49 40 42823-2057
Montag: 10.00 – 11.00 Uhr